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Neuigkeiten aus der Pressestelle des Bundesgerichtshofes

Präsentiert durch die Anwaltskanzlei Bernd Wünsch

 

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Titel:

Verhandlungstermin am 26. Februar 2021, 9.45 Uhr in Sachen V ZR 33/19 (Ersatz "fiktiver" Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?)

Quellenangabe:

Bundesgerichtshof

Pressemitteilung :

Pressemitteilung 15/21 vom 22.01.2021

Veröffentlichung am:

22. Januar 2021 (Freitag)

Nachricht:

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 15/2021

Verhandlungstermin am 26. Februar 2021, 9.45 Uhr

in Sachen V ZR 33/19 (Ersatz "fiktiver"

Mängelbeseitigungskosten im Kaufrecht?)

Der V. Zivilsenat setzt die mündliche Verhandlung in dieser Sache fort, nachdem der VII. Zivilsenat die an ihn gerichtete Anfrage (Beschluss vom 13. März 2020, V ZR 33/19, veröffentlicht auf der Homepage unter "Entscheidungen") beantwortet hat (Beschluss vom 8. Oktober 2020 - VII ARZ 1/20, ebenfalls veröffentlicht auf der Homepage unter "Entscheidungen"). Siehe hierzu auch Pressemitteilungen Nr. 155/19 und Nr. 30/20.

Karlsruhe, den 22. Januar 2021

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501